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Müssen Sie mit einer Person kommunizieren, deren Sprache Sie nicht verstehen?
Unser Dolmetschdienst vermittelt Ihnen in über 60 Sprachen qualifizierte und INTERPRET-zertifizierte Dolmetschende sowie diplomierte Übersetzende, welche Erfahrungen im Sozial-, Bildungs-, Gesundheits- und Justizbereich mitbringen. Durch den Beizug von interkulturell Dolmetschenden wird eine exakte Verständigung von Anfang an gewährleistet und Missverständnissen entgegengewirkt. 
Dadurch können trotz Sprachbarrieren unnötige Folgekosten aufgrund fehlerhafter Verständigung vermieden werden.

Kosten und Tarife
ald-Mitglieder: CHF 90.– pro Stunde (inkl. MwSt.)
Nichtmitglieder: CHF 105.– pro Stunde (inkl. MwSt.)

Die Tarife berechnen sich nach Einsatzdauer und werden auf die nächste Viertelstunde aufgerundet. Für gebuchte und nicht in Anspruch genommene Einsatzzeit wird ein verbilligter Tarif von 50% in Rechnung gestellt. Die Mindest-Einsatzdauer beträgt eine Stunde.

Für kurzfristige Aufträge innerhalb von 24 Stunden wird ein Expresszuschlag von pauschal CHF 40.– fällig. In der 24-Stunden-Frist sind Wochenenden und Feiertage ausgenommen. 

Die Fahrspesen werden mit einer Pauschale von CHF 37.50 (inkl. MwSt.) berechnet. Ab 100 km (von der Wohndresse des Dolmetschenden bis zum Einsatzort und zurück) wird die Reisezeit mit CHF 50.–/Stunde plus die Fahrkarte 2. Klasse abgerechnet.

Bei Wartezeiten von mehreren Einsätzen beim gleichen Kunden von weniger als 30 Minuten werden keine zusätzlichen Fahrspesen berechnet. 

Für spezielle Vorbereitungsarbeiten (Lesen von Verträgen usw.) wird ein um 50% reduzierter Tarif angewendet.

Für Telefondolmetschen muss der zu vermittelnde Text schriftlich vorliegen. Die Mindest-Einsatzdauer beträgt eine halbe Stunde. Für telefonische Terminvereinbarungen durch Dolmetschende wird eine Gebühr von CHF 20.– erhoben.

Auftragserteilung
Teilen Sie uns per Online-Formular, Telefon oder Fax den Einsatzort, die Zeit und die Sprache sowie den Einsatzbereich mit. Wir vermitteln Ihnen eine kompetente Dolmetscherin oder einen kompetenten Dolmetscher innerhalb von 48 Stunden.

Stornierung
Wird der Auftrag vom/von der Auftraggeber/in weniger als 24 Stunden vor Beginn der Dienstleistung annulliert, wird mindestens eine Stunde in Rechnung gestellt. Die über den Mindesteinsatz gebuchte Einsatzzeit wird mit einer Reduktion von 50% abgerechnet. In der 24-Stunden-Frist sind Wochenenden und Feiertage ausgenommen. Die Annullierung eines Auftrages muss schriftlich erfolgen.

Mitgliedschaft
Gerne beraten wir Sie über die Vorteile einer Mitgliedschaft. Bitte kontaktieren Sie uns.

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